Immobilien kaufen – WpResidence -Deutsche Demo https://de.wpresidence.net Eine weitere WordPress-Website Tue, 13 Jul 2021 13:12:20 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.2 https://de.wpresidence.net/wp-content/uploads/2021/06/tokyo_favicon-36x36.png Immobilien kaufen – WpResidence -Deutsche Demo https://de.wpresidence.net 32 32 Fallstricke beim Haus- oder Wohnungsverkauf https://de.wpresidence.net/fallstricke-beim-haus-oder-wohnungsverkauf/ https://de.wpresidence.net/fallstricke-beim-haus-oder-wohnungsverkauf/#respond Tue, 27 May 2014 16:00:11 +0000 http://wpresidence.net/?p=169 Wenn Sie aber genügend Zeit und Neven haben, dann hoffen Sie, dass beim ersten Termin kein ausreichendes Gebot erfolgt. Sie warten dann auf den 2. Versteigerungstermin. Jetzt liegt die Untergrenze bei 50% (also nur noch 100.000 €). Wenn aber kein passendes Gebot erfolgt, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie schlagen für 100.000 € zu, oder Sie bieten ebenfalls nicht.

Denn dann haben Sie eine gute Chance, direkt beim Auftraggeber der Versteigerung (meistens eine Bank), ein noch etwas geringeres Gebot (z.B. 45% also 90.000 €) abzugeben. Nicht selten stimmen die Banken so einem Gebot (nach erfolglosem 2. Termin) zu. Uns sind Fälle bekannt, in denen vor ein paar Jahren z.B. ein 3-Familienhaus im Wert von 260.000 € für sage und schreibe 85.000 € erworben wurde. Hierfür waren ein paar Verhandlungen mit der Gläubigerbank erforderlich.

Allerdings sollten Sie beachten, dass bei so einem Erwerbsweg (Zwangsversteigerungen) ein gewisses Risiko besteht. Denn Sie kaufen die Immobilie wie besehen und es gibt keinerlei Gewährleistung z.B. für Mängel. Sie sollten das Objekt also selber sehr genau prüfen oder besser vom Fachmann prüfen lassen. Denn es ist nicht gesagt, dass die Noch-Eigentümer Sie ins Haus lassen, was Sie nicht durchsetzen können.

Es kann übrigens auch vorteilhaft sein, dem Auftraggeber (z.B. der Bank) nach dem ersten erfolglosen Termin (vor dem 2. Termin) ein Angebot zukommen zu lassen.

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach

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Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mein Haus zu verkaufen? https://de.wpresidence.net/wann-ist-der-richtige-zeitpunkt-um-mein-haus-zu-verkaufen/ https://de.wpresidence.net/wann-ist-der-richtige-zeitpunkt-um-mein-haus-zu-verkaufen/#respond Tue, 27 May 2014 12:52:01 +0000 http://wpresidence.net/?p=195 Wenn Sie aber genügend Zeit und Neven haben, dann hoffen Sie, dass beim ersten Termin kein ausreichendes Gebot erfolgt. Sie warten dann auf den 2. Versteigerungstermin. Jetzt liegt die Untergrenze bei 50% (also nur noch 100.000 €). Wenn aber kein passendes Gebot erfolgt, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie schlagen für 100.000 € zu, oder Sie bieten ebenfalls nicht.

Denn dann haben Sie eine gute Chance, direkt beim Auftraggeber der Versteigerung (meistens eine Bank), ein noch etwas geringeres Gebot (z.B. 45% also 90.000 €) abzugeben. Nicht selten stimmen die Banken so einem Gebot (nach erfolglosem 2. Termin) zu. Uns sind Fälle bekannt, in denen vor ein paar Jahren z.B. ein 3-Familienhaus im Wert von 260.000 € für sage und schreibe 85.000 € erworben wurde. Hierfür waren ein paar Verhandlungen mit der Gläubigerbank erforderlich.

Allerdings sollten Sie beachten, dass bei so einem Erwerbsweg (Zwangsversteigerungen) ein gewisses Risiko besteht. Denn Sie kaufen die Immobilie wie besehen und es gibt keinerlei Gewährleistung z.B. für Mängel. Sie sollten das Objekt also selber sehr genau prüfen oder besser vom Fachmann prüfen lassen. Denn es ist nicht gesagt, dass die Noch-Eigentümer Sie ins Haus lassen, was Sie nicht durchsetzen können.

Es kann übrigens auch vorteilhaft sein, dem Auftraggeber (z.B. der Bank) nach dem ersten erfolglosen Termin (vor dem 2. Termin) ein Angebot zukommen zu lassen.

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach

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3. Haus verkaufen mit oder ohne Makler? https://de.wpresidence.net/3-haus-verkaufen-mit-oder-ohne-makler/ https://de.wpresidence.net/3-haus-verkaufen-mit-oder-ohne-makler/#respond Tue, 27 May 2014 12:47:22 +0000 http://wpresidence.net/?p=193 Wenn Sie aber genügend Zeit und Neven haben, dann hoffen Sie, dass beim ersten Termin kein ausreichendes Gebot erfolgt. Sie warten dann auf den 2. Versteigerungstermin. Jetzt liegt die Untergrenze bei 50% (also nur noch 100.000 €). Wenn aber kein passendes Gebot erfolgt, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie schlagen für 100.000 € zu, oder Sie bieten ebenfalls nicht.

Denn dann haben Sie eine gute Chance, direkt beim Auftraggeber der Versteigerung (meistens eine Bank), ein noch etwas geringeres Gebot (z.B. 45% also 90.000 €) abzugeben. Nicht selten stimmen die Banken so einem Gebot (nach erfolglosem 2. Termin) zu. Uns sind Fälle bekannt, in denen vor ein paar Jahren z.B. ein 3-Familienhaus im Wert von 260.000 € für sage und schreibe 85.000 € erworben wurde. Hierfür waren ein paar Verhandlungen mit der Gläubigerbank erforderlich.

Allerdings sollten Sie beachten, dass bei so einem Erwerbsweg (Zwangsversteigerungen) ein gewisses Risiko besteht. Denn Sie kaufen die Immobilie wie besehen und es gibt keinerlei Gewährleistung z.B. für Mängel. Sie sollten das Objekt also selber sehr genau prüfen oder besser vom Fachmann prüfen lassen. Denn es ist nicht gesagt, dass die Noch-Eigentümer Sie ins Haus lassen, was Sie nicht durchsetzen können.

Es kann übrigens auch vorteilhaft sein, dem Auftraggeber (z.B. der Bank) nach dem ersten erfolglosen Termin (vor dem 2. Termin) ein Angebot zukommen zu lassen.

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach

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Wie lege ich einen guten Angebotspreis fest? https://de.wpresidence.net/wie-lege-ich-einen-guten-angebotspreis-fest/ https://de.wpresidence.net/wie-lege-ich-einen-guten-angebotspreis-fest/#respond Tue, 27 May 2014 12:34:20 +0000 http://wpresidence.net/?p=188 Die Ermittlung des Angebotspreises ist ein komplexes Vorhaben. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, spielt zunächst die Art der Immobilie eine Rolle: Möchten Sie beispielsweise ein Einfamilienhaus, Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus verkaufen? Hinzu kommen viele weitere Faktoren, die Einfluss auf den Angebotspreis haben, wie zum Beispiel:

  • Mikro- und Makrolage des Hauses
  • Zustand der Immobilie
  • Erweiterungs- und Umbaumöglichkeiten
  • Aktuelles Marktgeschehen

Weiterhin müssen zahlreiche wertsteigernde sowie wertmindernde Merkmale für die Festlegung des Preises berücksichtigt werden. Wer ein Haus verkaufen und bewerten möchte, sollte unter anderem analysieren, welche Energieeffizienz das Haus hat, ob es (versteckte) Mängel an der Bausubstanz gibt, wie sich die einzelnen Ausstattungsmerkmale auf den Wert auswirken und wie das Haus genutzt werden kann.

Ebenfalls sollten Sie das Grundbuch auf eventuelle Lasten und Beschränkungen prüfen.

Insbesondere bei der Bewertung eines Hauses stehen private Verkäufer häufig vor Herausforderungen: Bei einer zu niedrigen Bewertung, verkaufen Sie Ihr Haus zu einem zu niedrigen Preis. Bei einer zu hohen Bewertung findet sich nur schwer ein Käufer.

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